06.06.2024

Medienmitteilung: Steiner AG reicht Gesuch um provisorische Nachlassstundung ein

Das Immobiliendienstleistungsunternehmen Steiner AG hat beim Bezirksgericht Zürich ein Gesuch für eine provisorische Nachlassstundung eingereicht. Hintergrund dieser Massnahme ist ein Liquiditätsengpass, mit dem sich das Unternehmen in den letzten Wochen konfrontiert sah und der die Geschäftstätigkeit hätte beeinträchtigen können. Mit diesem Schritt kann Steiner die Transformation vom Generalunternehmer zum Immobilienentwickler erfolgreich abschliessen und damit das Traditionsunternehmen mit über 160 Arbeitsplätzen in der Schweiz erhalten und weiter ausbauen.

Steiner erklärt den Liquiditätsengpass mit unvorhersehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit einigen wenigen Bauprojekten im Zuge des Ausstiegs von Steiner aus dem Generalunternehmer-Geschäft.
Um zu verhindern, dass diese Risiken das profitable und erfolgreiche Geschäft der Immobilienentwicklung beeinträchtigen, hat die Steiner AG beim Gericht eine provisorische Nachlassstundung für vier Monate beantragt. Zudem erhält das Unternehmen Zeit, um für Zahlungsverzögerungen von Kunden aus früheren Projekten im Baubereich Lösungen zu erarbeiten. Ziel dieser Massnahme ist, die Position aller Beteiligten, insbesondere der Gläubiger, zu stärken.
Die Steiner AG ist seit über 108 Jahren auf dem Schweizer Markt tätig und führt mit ihren 160 Mitarbeitenden derzeit Immobilienentwicklungsprojekte im Wert von rund 5 Mrd. CHF. Der heute bekanntgegebene Schritt wird es dem Unternehmen ermöglichen, den Übergang von einem Generalunternehmer zu einem Immobilienentwicklungs-Unternehmen erfolgreich zu vollziehen.

Schriftliche Anfragen bitte an:

Unternehmenskommunikation Steiner AG
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